Beschwerde

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SIE SIND MIT UNS UNZUFRIEDEN?

Wir tun alles, um das zu ändern.


SAGEN SIE UNS, WAS IHNEN NICHT GEFÄLLT.
Für Sie wollen wir immer nur das Beste. Die besten Kreditangebote, den besten Service.

Aber manchmal laufen Dinge einfach schief. Wenn Sie mal nicht mit uns zufrieden bist, wird unser Team alles dafür tun, eine Lösung zu finden.

Bei der Klärung von Unstimmigkeiten hat sich der persönliche Kontakt bewährt.

Unser Beschwerdemanagement, das sind Menschen, die immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und Fragen haben – übrigens auch für Verbesserungsvorschläge und Lob. Gemeinsam mit Ihnen werden wir daran arbeiten, das jeweilige Ärgernis aus der Welt zu schaffen. Denn wir wollen, dass Sie zufrieden mit uns sind.

Beschwerde einreichen


Wenn Sie uns Ihr Anliegen per Online-Formular mitteilen, bekommen Sie sofort von uns eine Empfangsbestätigung.

Um telefonische Anfragen können wir uns in den meisten Fällen sofort kümmern, oder wir machen einen Rückruftermin mit Ihnen aus.

Per Telefon können Sie sich auch über den Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage informieren.

In jedem Fall bearbeiten wir Ihre Beschwerde so schnell wie möglich, meist binnen max. 15 Tagen. Sollte uns dies einmal nicht gelingen, geben wir Ihnen auf alle Fälle ein kurzes Zwischenfeedback.

Zum Formular

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NEHMEN SIE MIT UNS KONTAKT AUF


E-Mail: Zum Formular

Sie erhalten umgehend eine Empfangsbestätigung, wenn Sie uns Ihre Anliegen mittels Online-Formular übermitteln.


ODER SO

schriftlich unter:

SÜDWESTBANK - BAWAG AG Niederlassung Deutschland
c/o Qlick Beschwerdemanagement
Büchsenstraße 20
70174 Stuttgart

 

Wir sind bemüht, Ihre Beschwerde so rasch wie möglich zu bearbeiten.

Wir benötigen folgende Informationen, damit Ihre Beschwerde korrekt registriert und bearbeitet werden kann:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse

Wir arbeiten daran, für jede Ihrer Anfragen rasch und einfach Lösungen zu finden. Dies ist uns ein ernsthaftes Anliegen, dem wir uns zu 100% widmen. Sobald Ihre Anfrage bei uns einlangt, wird diese registriert und Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung. Diese enthält auch Ihre persönliche Beschwerdenummer, unter der Sie sich über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage informieren können. Um eine zufriedenstellende Lösung zu ermöglichen, ist in vielen Fällen die Einholung zusätzlicher Informationen notwendig. Bei komplexeren Fällen kann auch die Hinzuziehung eines unserer Experten notwendig sein. Daher bitten wir um Verständnis, wenn es von der Registrierung bis zur Kontaktaufnahme bzw. zufriedenstellenden Lösung unterschiedlich lange dauern kann. 

Sollte die Bearbeitung Ihrer Beschwerde jedoch mehr als 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen, erhalten Sie von uns jedenfalls eine schriftliche Information. Dennoch werden wir immer versuchen, Ihnen zeitnah positive Rückmeldung zu geben. Sollte wider Erwarten die Bearbeitung länger als 25 Arbeitstage benötigen, erhalten Sie erneut einen schriftlichen Zwischenbescheid hinsichtlich des aktuellen Stands der Bearbeitung. Unser Ziel ist es, jede Beschwerde spätestens innerhalb von 35 Arbeitstagen nach Registrierung zu lösen.

  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft für Bankgeschäfte, ausgenommen Fremdwährungskredite (www.bankenschlichtung.at)
  • Internet Ombudsmann für übers Internet geschlossene entgeltliche Verträge oder sonstige Fragen des E-Commerce- oder Internetrechts bzw. des Datenschutz-, Urheber- oder Markenrechts mit Internetbezug (www.ombudsmann.at)
  • Bei online abgeschlossen Verträgen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, sich an die von der Europäischen Kommission eingerichtete Streitschlichtungsplattform zu wenden (ec.europa.eu/odr)
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte für Fremdwährungskredite oder sonstige Streitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit der obigen Schlichtungsstellen fallen (www.verbraucherschlichtung.at)
  • Österreichische Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner)
  • Wenn die Beschwerde nicht nach allgemeinen Anstandsregeln vorgebracht werden kann.
  • Wenn Sie die anlassgebende Person nicht nennen wollen, ist es uns unmöglich, den Sachverhalt korrekt zu prüfen.
  • Wenn die Beschwerde mit geschützten Interessen Dritter im Sinne des Bankgeheimnisses nicht vereinbar ist.
  • Beschwerden hinsichtlich geschäftspolitischer Entscheidungen – beispielsweise zu Konditionen oder Entgelten – können wir registrieren. Allerdings ist es uns nicht möglich, Nachlässe zu gewähren.
  • Sollte bereits ein Gerichts- oder Schlichtungsverfahren anhängig sein, können wir als Beschwerdemanagement nicht mehr für Sie tätig werden.
  • Sollten Sie eine Strafanzeige wegen des Beschwerdegegenstandes erstattet haben, bitten wir Sie, weitere Schritte direkt über den Rechtsweg abzuklären.
  • Schnell und gleich hier per Online-Formular
  • Schriftlich unter:
    SÜDWESTBANK - BAWAG AG Niederlassung Deutschland
    c/o Qlick Beschwerdemanagement
    Rotebühlstr. 125
    70178 Stuttgart